Tod eines Angehörigen

Der Pfarrer ist immer bereit zu kommen, wenn sich ein Angehöriger in Todesgefahr befindet.
Bei einem Todesfall einer der röm.-kath. Kirche angehörigen Person kontaktieren Sie bitte:
- Arzt
- Bestatter
- Pfarrer oder Pfarrsekretariat
- Totengräber
- Aufbahrungshalle
Bereiten Sie vor:
- Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel) zum Ausstellen der Sterbeurkunde der/des Verstorbenen
- Kleider zum Anziehen für die/den Verstorbene/n, ev. Sterbekreuz und Rosenkranz
- Totenwache und Begräbnis
Details können Sie folgenden Dokumenten entnehmen:
Information für Hinterbliebene im Todesfall (pdf)