Sterbehilfe: Justizministerium richtet "Dialogforum" ein

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid unzulässig ist, beschäftigt die Bundesregierung. Im "Dialogforum", zu dem das Justizminsterium im April einlädt, soll der Umgang mit der neuen Situation besprochen werden bzw. diskutiert werden, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden sollen, wie die APA am 11. April 2021 berichtete.
Das online stattfindende "Dialogforum" startet am 26. April 2021 und dauert die ganze Woche. Dazu eingeladen hat die Zivilrechts-Sektion des Justizministeriums, rund 25 Organisationen und Personen wurden angeschrieben. Darunter befinden sich neben VertreterInnen der anerkannten Kirchen sowie Religionsgemeinschaften und deren Hilfsorganisationen auch die Ärztekammer, Pflegeeinrichtungen, Universitäten sowie der Verfassungsdienst und das Sozialministerium.
Der VfGH hat in seinem Urteil vom Dezember 2020 befunden, dass der Straftatbestand der Hilfeleistung zum Suizid" gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstößt. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Vor allem Kirchenvertreter, wie die katholische Bischofskonferenz, kritisierten den Spruch. Zustimmung kam erwartungsgemäß von liberalen Vereinen.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat bereits angekündigt, dass das Sterbehilfe-Gesetz bis zum Sommer kommen soll. Im parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte sprach Edtstadler letzten Donnerstag allerdings von einem äußerst heiklen Thema, das mit entsprechender Sensibilität angegangen werden müsse. Niemand sollte entscheiden, wann ein Leben lebenswert sei und wann nicht. Es bedürfe eines gründlichen Diskussionsprozesses unter breiter gesellschaftlicher Einbindung und Einbindung aller Parteien.